Ein Kranführer trägt tagtäglich eine große
Verantwortung, nicht nur für die Waren und Güter, die er bewegt sondern auch für die Menschen, die sich in der unmittelbaren Umgebung aufhalten.
Der Umgang mit Kranen verlangt deshalb Verantwortungsbewusstsein, Geschick und Können.
Ein Bedienerausweis für Krane ist in Deutschland laut DGUV Vorschrift 52 und Betriebssicherheitsverordnung (§12 Abs. 1 BetrSichV) gesetzlich vorgeschrieben, um Krane (Hallen-, Auto-, Turmdrehkrane) sicher zu bedienen. Er wird nach theoretischer und praktischer Ausbildung und Prüfung erteilt. Diese umfasst Theorie (Recht, Technik) und Praxis (Lastenführung, Pendeln) nach DGUV Grundsatz 309-003.
Der Ausweis ist unbefristet gültig, erfordert jedoch durch den Arbeitgeber eine
jährliche Sicherheitsunterweisung.
Der Bedienerausweis dokumentiert die Qualifizierung und ist Voraussetzung für den schriftlichen Fahr- bzw. Bedienauftrag des Arbeitgebers.
Der Bedienerausweis für Krane enthält- Aus- und Fortbildungsnachweis Theorie und Praxisunterweisung (nach BetrSichV und DGUV)
- Beauftragung zum Führen von Kranen (Hersteller, Typ)
- Nachweis der jährlichen Unterweisung
Damit ist juristisch eindeutig alles Notwendige in einem Dokument enthalten.
Unempfindliches Spezialpapier, faltbar, Format einer Seite: 7 cm breit und 10,5 cm hoch
Mindestabnahmemenge: 10 Stück
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